Baukindergeld im Überblick
Vom Leben in den eigenen Wänden träumen viele Menschen. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das Bundesministerium des Innern unterstützen mit dem neuen Baukindergeld Familien mit Kindern und Alleinerziehende beim erstmaligen Schritt ins eigene Zuhause. Gefördert wird dabei sowohl der Neubau als auch der Kauf einer Immobilie.
Das Baukindergeld ist ein staatlicher Zuschuss für Familien und Alleinerziehende, der nicht zurückgezahlt werden muss. Grundvoraussetzung für den Erhalt ist, dass Sie Wohneigentum kaufen oder bauen. Die Unterschrift des Kaufvertrags muss zwischen dem 1. Januar 2018 und dem 31. Dezember 2020 datiert sein. Falls Sie bauen, müssen Sie in diesem Zeitraum die Baugenehmigung erhalten haben. Einen Antrag können Sie noch bis Ende 2023 stellen. Entscheidend ist dann, dass Sie ihn drei Monate nach Einzug in Ihre Immobilie einreichen.
Beim Verdienst gibt es eine Obergrenze: Die Förderungen erhalten nur Familien, deren Haushaltseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigt. Diese liegt bei einer Familie mit einem Kind bei 90.000 Euro. Für jedes weitere Kind steigt die Grenze um jeweils 15.000 Euro.
Gefördert wird der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum zur Selbstnutzung in Deutschland. Ist bereits selbstgenutztes oder vermietetes Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland vorhanden, ist eine Förderung mit dem Baukindergeld ausgeschlossen.
Das Baukindergeld beträgt 1.200 Euro pro Kind und Jahr. Es wird über insgesamt zehn Jahre nach dem Kauf oder Bau der Immobilie ausgezahlt. Sie bekommen den Zuschuss einmal jährlich überwiesen.
So können Sie über den gesamten Förderzeitraum 12.000 Euro für jedes Kind erhalten. Bei zwei Kindern bekommen Sie 24.000 Euro, bei drei 36.000 Euro und so weiter.
Anzahl der Kinder | maximales Jahreseinkommen (75.000 Euro + 15.000 Euro pro Kind) | Höhe Baukindergeld pro Jahr | Höhe Baukindergeld in 10 Jahren |
1 | 90.000 Euro | 1.200 Euro | 12.000 Euro |
2 | 105.000 Euro | 2.400 Euro | 24.000 Euro |
3 | 120.000 Euro | 3.600 Euro | 36.000 Euro |
Die Art und Größe der Immobilie spielt bei der Vergabe der Förderung keine Rolle. Ebenso wenig, ob Sie das Haus oder die Wohnung neu bauen oder eine bestehende kaufen. Allerdings darf der Kauf- oder Baupreis nicht niedriger sein als die Fördersumme.
Entscheidend ist, dass Sie selbst in der Immobilie wohnen und diese nicht verkaufen oder vermieten. Sie müssen während der gesamten zehn Jahre die eigenen vier Wände selbst nutzen.
Dass mindestens ein Kind beim Baukindergeld eine Grundvoraussetzung ist, versteht sich von selbst. Damit das Kind beim Antrag miteinbezogen werden kann, muss es schon auf der Welt sein. Schwangere sollten bei der Antragstellung deshalb warten, bis der Nachwuchs da ist. Außerdem müssen die Kinder bei Antragstellung unter 18 Jahre alt sein und in Ihrem Haushalt leben.
Für einen erfolgreichen Antrag bei der KfW sollten Sie einige Unterlagen parat haben, damit Sie die wichtigen Informationen zur Immobilie und zu den Kindern belegen können.
Der Antrag muss spätestens drei Monate nach Einzug in die Immobilie bei der KfW vorliegen. Danach haben Sie noch drei Monate Zeit, die erforderlichen Unterlagen im Zuschussportal hochzuladen. Momentan hat die KfW allerdings noch technische Probleme. Voraussichtlich soll das Hochladen der Dokumente ab März 2019 möglich sein. Die Anträge selbst können aber bereits abgegeben werden.
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