Immobilien verkaufen, kaufen, mieten oder finanzieren ist immer Vertrauenssache. Ein Haus auf dem Land oder eine Eigentumswohnung in der Stadt: Ganz gleich, wie Ihr Traum vom Eigenheim aussieht – wir unterstützten Sie gerne bei der Suche. Aber auch im Falle der Veräußerung Ihrer Immobilie müssen Sie nicht alles rund um den Verkauf selbst organisieren.
Profitieren Sie von der Expertise des Marktführers bei der Vermittlung und Finanzierung von Immobilien.
Beim Hauskauf oder Bau kann auch einiges schief gehen. In vielen Fällen hilft dann die richtige Versicherung. Informieren Sie sich zum Beispiel auch über eine Rechtsschutz-, Gewässerschaden-Haftpflicht- oder eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung.
Unsere Immobilien-Experten unterstützen Sie bei allen Unternehmungen im Bereich Eigenheim. Sie setzen sich persönlich für Ihre Traumimmobilie ein, begleiten Sie beim Verkauf Ihres Hauses oder aber auch beim Kauf Ihres Baugrundstückes.
Vertrauen Sie auf fundiertes Fachwissen von Menschen aus der Region. Wir kennen uns hier vor Ort aus und helfen Ihnen, sich bei den vielen Fragen rund ums Wohnen zurechtzufinden und das Beste für sich herauszuholen. Wir freuen uns auf Sie!
Neuregelungen im Verbraucherrecht -auch im Immobilienbereich.
Seit dem 13. Juni 2014 gilt das „Gesetz zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie“!
Mit der Neuregelung des Verbraucherrechts zum 13.06.2014 hat der Gesetzgeber die Rechte der Verbraucher gestärkt. So können Makler-Verträge, die im Internet sowie per E-Mail, Telefon oder Brief geschlossen werden, durch den Verbraucher widerrufen werden.
Deshalb sind nun alle Immobilien-Makler verpflichtet, ihre Kunden bereits vor Übersendung eines Exposés über die gesetzlichen Widerrufsrechte zu informieren.
Was bedeutet das für Sie als Interessent?
Die im Exposé genannte Makler-Courtage ist von Ihnen als Käufer natürlich nur dann zu zahlen, wenn Sie die Immobilie tatsächlich erwerben. Allein für Exposé oder eine Besichtigung der Immobilie stellen wir Ihnen keine Kosten in Rechnung.
Der Gesetzgeber verlangt jedoch, dass Sie bereits vor Abschluss des Maklervertrages über Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht informiert zu werden. Deshalb können wir Ihnen das gewünschte Exposé leider nicht sofort übermitteln. Stattdessen erhalten Sie zunächst eine E-Mail, in der neben den Verbraucherinformationen auch ein Link zur eigentlichen Widerrufsbelehrung enthalten ist.
Was ist für Sie zu tun?
Nur wenn Sie diesem Link folgen und mit dem Setzen eines "Häkchens" bestätigen, dass Sie die Widerrufsbelehrung gelesen haben, können wir Ihnen das gewünschte Exposé zusenden - grundsätzlich allerdings erst nach Ablauf der 14-tätigen Widerrufsfrist.
Möchten Sie das Exposé aber sofort nach Zusendung der E-Mail erhalten, setzen Sie bitte zusätzlich ein "Häkchen" bei "Sofortige Erbringung der Dienstleistung". Dadurch erklären Sie sich ausdrücklich damit einverstanden, dass wir bereits vor Ende der Widerrufsfrist für Sie tätig werden und Sie bei vollständiger Vertragserfüllung Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht verlieren.
Ohne dieses Einverständnis können Sie das gewünschte Exposé erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist erhalten.
Warum ist das alle so kompliziert?
Der Gesetzgeber will mit diesen Vorschriften Ihre Rechte als Verbraucher stärken. Das finden wir auch gut so und bemühen uns, diesen Prozess für Sie als Kunden so komfortabel und transparent wie möglich zu gestalten. Trotzdem bleibt es natürlich nicht aus, dass die Abläufe etwas umständlicher werden, um den neuen gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
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