Zur Absicherung von Forderungen, die aus dem Mietverhältnis entstehen können, hinterlegt der Mieter einen im Vorfeld festgelegten Betrag – auf einem eigenen Konto oder auf einem Konto des Vermieters.
Sie eröffnen ein Kündigungsgeldkonto und verpfänden das Guthaben an den Vermieter. Möchte dieser das hinterlegte Guthaben in Anspruch nehmen, informiert Ihre Sparkasse Sie darüber. So behalten Sie jederzeit den Überblick.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich ein Girokonto, von dem der Betrag der Mietkaution eingezogen werden kann.
Zur Anlage einer Mietkaution benötigen Sie lediglich ein Girokonto, von dem der Betrag der Mietkaution eingezogen werden kann.